Corona-Update 03.04.2022: In Baden-Württemberg gilt ab jetzt Aufhebung-VO Sport und MKJKS

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Corona-Update 03.04.2022: In Baden-Württemberg gilt ab jetzt Aufhebung-VO Sport und MKJKS

Corona-Regelung - Stand vom 03.04.2022: Informationen vom WPSV & BW/Stadt Friedrichshafen für die Regelung Allgemein und den Sport

Stand: 05. April 2022
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
 
Was ist neu?

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,
 
mit der neuen Corona-Verordnung, die seit 03.04.2022 gilt, fallen in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weg. Zudem wurde die Corona-Verordnung Sport zum 03.04.2022 aufgehoben. Im Bereich Sport gibt es dadurch keine Beschränkungen mehr.  
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefanie Loichinger
Sachbearbeiterin
 
Stadt Friedrichshafen 
Amt für Bildung, Betreuung und Sport (BBS)
Abteilung Sport und Vereine
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
 

MKJKS = Aufhebung der Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Artikel 2
Aufhebung der Corona-Verordnung Sport

Die Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021 (GBl. S. 973), die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 (GBl. S. 199) geändert worden ist, wird aufgehoben.


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