Antibiotika beim Pferd - das neue Tierarzneimittelgesetz

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Antibiotika beim Pferd - das neue Tierarzneimittelgesetz

Die FN publizierte unlängst in ihrer Pressesektion die News bzw. den Entscheid zum neuen Arzneimittelgesetz, dass u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren "neu" regeln soll, aber u.a. auch im §50 die Anwendung von allen Tierarzneimitteln regelt. Grundsätzlich finden wir: ja - der Einsatz von Antibiotika gehört reguliert und es kann durchaus sein, dass hier im ein oder anderen Fall zu "lax" mit den Konsequenzen und Auswirkungen umgegangen wird, von daher eine gute Sache.
Nicht so happy sind wir in Sachen Regelungen des obigen §50: das gehts darum, dass alle Arzneimittel, die apothekenpflichtig sind, künftig nur vom Tierarzt verschrieben werden dürfen. Ergo: das gilt auch für das gesamte Behandlungsspektrum in der Homöopathie! Infolge müssten dann die Arzneimittelhersteller für z.B. Globuli ihre Arzneimittel "neu auf den Markt" bringen, mit dem Hinweis "für Tiere zugelassen". Aktuell wäre die Lage besorgniserregend, da sich die vorhandene Landschaft dann drastisch auf ein paar wenige reduziert, die auch eher für Spezialfälle, als für den Standardanwendungsfall geeignet sind.
Im Sinne unserer Pferde und unserer Vereinmitglieder - vor allem unserer Homöopathen - bleiben wir dran!

Behandlungslücke für Pferde abgewendet
FN begrüßt Entscheidung des EU-Parlamentes zum Einsatz bestimmter Antibiotika bei Tieren
Warendorf (fn-press). Aufatmen bei Pferdebesitzer*innen und Tierärzt*innen: Das Europäische Parlament (EU) hat einen Antrag abgelehnt, demzufolge der Einsatz bestimmter Antibiotika-Wirkstoffe bei Tieren und damit auch bei Pferden unmöglich geworden wäre. „Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Abgeordneten. Andernfalls wäre es bei bestimmten schweren bakteriellen Infektionen zu einer Behandlungslücke bei Pferden gekommen, die schlimmstenfalls den Tod von Pferden zur Folge gehabt hätte,“ zeigt sich Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), über den Ausgang der Abstimmung erleichtert.
Der nun abgelehnte Antrag bezog sich auf eine EU-Verordnung, in der der Einsatz von Tierarzneimitteln geregelt ist und die ab dem 28. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) angewendet werden muss. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung ist es, die Entstehung von Resistenzen gegen Antibiotika bei Tieren zu verhindern. Um dieses wichtige und richtige Ziel zukünftig verfolgen zu können, wurden in einer weiteren EU-Verordnung mit Hilfe der Wissenschaft Kriterien entwickelt, an denen sich Tierärzt*innen zukünftig orientieren müssen, wenn Antibiotika bei Tieren eingesetzt werden. Vom Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling wurde im August ein Antrag eingebracht, der Änderungen der Kriterien in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika vorsieht. Bestimmte Antibiotika-Wirkstoffgruppen sollten zukünftig ausschließlich für die Behandlung des Menschen vorgesehen sein. Zwar waren in dem Antrag des Abgeordneten Ausnahmen zur Behandlung von einzelnen Tieren, wie beispielsweise Pferden vorgesehen. Dennoch hätte die Regelung nach Einschätzung von Tierärzt*innen zu Behandlungslücken geführt, die im schlimmsten Falle für Pferde tödlich enden können. 
Aus Sicht der FN ist es ein absolutes Muss, dass erkrankte Pferde weiterhin von Tierärzt*innen angemessen mit relevanten Antibiotika-Wirkstoffgruppen behandelt werden können. Vor diesem Hintergrund unterstützte die FN das Engagement der Bundestierärztekammer (BTK) gegen den Antrag. Die FN rief ihre Mitglieder und Pferdeleute auf, sich an einer Online-Petition und einer Unterschriften-Kampagne des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) zu beteiligen. Zudem nutzte die FN ihre politischen Kontakte auf Bundes- und EU-Ebene.

Mit freundlicher Genehmigung kopiert aus FN: 17.09.2021 | 16:35 Uhr | fn-press

https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/behandlungsluecke-fuer-pferde-abgewendet

Bild mit freundliche Genehmigung von: Neuigkeiten: Therapiefreiheit für Tiere erhalten – Tierarzneimittelgesetz überarbeiten! - Online-Petition (openpetition.de)





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